Rechtsprechung
VG Freiburg, 08.07.2008 - 3 K 1719/07 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Regelungsgegenstand und Bindungswirkung einer Umsatzsteuerbefreiungsbescheinigung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- DVBl 2008, 1464 (Ls.)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (12)
- BFH, 24.01.2008 - V R 3/05
Umsatzsteuerrechtliche Beurteilung der Leistungen von Ballettschulen
Auszug aus VG Freiburg, 08.07.2008 - 3 K 1719/07
Denn die Bescheinigung ist nicht für die Werbung bestimmt, sie ist vielmehr ein Grundlagenbescheid i.S. der §§ 171 Abs. 10, 175 Abs. 1 Nr. 1 AO im Verfahren der Festsetzung der Umsatzsteuer (vgl. BFH, Urt. v. 24.01.2008 - V R 3/05 -, DStR 2008, 919, zit. nach juris, auch zu weiteren Möglichkeiten, die Funktion der genannten Bescheinigung zu interpretieren).Der Bundesfinanzhof hat allerdings in neueren Urteilen wiederholt entschieden, dass sich Umsatzsteuerpflichtige für die Umsatzsteuerfreiheit der von ihnen erbrachten Leistungen auch unmittelbar auf die - nur unzureichend umgesetzte - 6. Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuer (ABl. Nr. L 145 vom 13.06.1977, Seite 1 ff.) - RL 77/388/EWG - berufen können (vgl. BFH, Urt. v. 24.01.2008, aaO, mit zahlreichen weiteren Nachweisen aus seiner Rechtsprechung).
So soll sie für die Anerkennung als Einrichtung mit vergleichbarer Zielrichtung i.S. des Art. 13 A Abs. 1 i RL 77/388/EWG genügen und außerdem eine Indizwirkung dafür haben, dass die entsprechenden Leistungen tatsächlich der Aus- und Fortbildung dienen und nicht den Charakter einer bloßen Freizeitgestaltung haben (vgl. BFH, Urt. v 24.01.2008, aaO.) In anderen Entscheidungen hat er ausgeführt, die Bescheinigung nach § 4 Nr. 21 a) bb) UStG genüge für die Qualifikation als Einrichtung i.S. der genannten Richtlinienbestimmung (…vgl. BFH, Urt. v. 21.03.2007 - V R 28/04 -, BFHE 217/59, zit. nach juris).
- VG Sigmaringen, 11.10.2006 - 1 K 1413/05
Bescheinigung der Umsatzsteuerfreiheit für Ballettschule ohne Altersgrenze.
Auszug aus VG Freiburg, 08.07.2008 - 3 K 1719/07
Das Verwaltungsgericht Sigmaringen habe mit Urteil vom 11.10.2006 - 1 K 1413/05 - das Regierungspräsidium Freiburg verpflichtet, die Bescheinigung nach § 4 Nr. 21 a) bb) unbefristet und ohne Werbeverbot zu erteilen, weil für diese Nebenbestimmungen nach § 36 Abs. 1 VwVfG kein Raum sei.Zwar hat das Verwaltungsgericht Sigmaringen mit Urteil vom 11.10.2006 (- 1 K 1413/05 -, juris) entschieden, dass es für ein Verbot, mit der Bescheinigung zu werben, keine Rechtsgrundlage gibt.
- VG Stuttgart, 16.11.2006 - 1 K 814/06
Bescheinigung der Umsatzsteuerfreiheit einer Ballettschule.
Auszug aus VG Freiburg, 08.07.2008 - 3 K 1719/07
Wie das Verwaltungsgericht Stuttgart im Urteil vom 16.11.2006 - 1 K 814/06 - ausgeführt habe, liege es im Wesen der Bescheinigung nach § 4 Nr. 21 a) bb) UStG, dass sie lediglich die Eignung der jeweiligen Einrichtung zur Berufsbildung bescheinige und die Eigenschaft als berufsbildende Einrichtung nicht erfasse.
- BVerwG, 22.11.2000 - 11 C 2.00
Anfechtungsklage gegen Nebenbestimmungen eines Verwaltungsakts; Auflagenvorbehalt …
Auszug aus VG Freiburg, 08.07.2008 - 3 K 1719/07
Ob nach teilweiser Aufhebung des Verwaltungsakts noch eine rechtlich mögliche und sinnvolle Regelung (vgl. den Rechtsgedanken des § 44 Abs. 4 VwVfG) verbleibt, ist eine Frage der Begründetheit (zu diesem Problemkreis BVerwG, Urt. v. 22.11.2000 - 11 C 2.00 -, BVerwGE 112, 221 und Maurer, Allg. Verw.Recht, 15. Aufl., RN 25 zu § 12). - BFH, 18.08.2005 - V R 71/03
Umsätze einer vom Jugendamt beauftragten Legasthenie-Therapeutin von Umsatzsteuer …
Auszug aus VG Freiburg, 08.07.2008 - 3 K 1719/07
Im Rahmen des Art. 13 A Abs. 1 g RL 77/388/EWG hat der Bundesfinanzhof sogar entschieden, dass die Anerkennung eines Unternehmers als eine Einrichtung mit sozialem Charakter auch aus der Übernahme der Kosten für seine Leistungen durch Krankenkassen oder andere Einrichtungen der sozialen Sicherheit abgeleitet werden könne (vgl. BFH, Urt. v. 18.05.2005 - V R 71/03-, BFHE 211, 543). - BFH, 03.05.1989 - V R 83/84
1. Zum Umfang der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 21 Buchst. b UStG 2. Zur …
Auszug aus VG Freiburg, 08.07.2008 - 3 K 1719/07
Die Bescheinigung enthält nicht selbst die Entscheidung über die Umsatzsteuerfreiheit, sie dient im Verfahren vor den Finanzbehörden allein dem Nachweis, dass die jeweilige Einrichtung nach ihrer Organisation und ihren Lehrzielen auf einen Beruf oder auf eine vor einer juristischen Person des öffentlichen Rechts abzulegende Prüfung ordnungsgemäß vorbereitet; letztlich wird im Rahmen einer schulaufsichtlichen Prüfung durch die insoweit sachnähere Innenverwaltung die Eignung der Einrichtung dazu bescheinigt - Seriositätsprüfung - (BFH, Urt. v. 03.05.1989 - V R 83/84 -, BFHE 157/458). - BFH, 21.03.2007 - V R 28/04
Umsatzsteuer - berufsbildende Einrichtung - Steuerbefreiung für …
Auszug aus VG Freiburg, 08.07.2008 - 3 K 1719/07
So soll sie für die Anerkennung als Einrichtung mit vergleichbarer Zielrichtung i.S. des Art. 13 A Abs. 1 i RL 77/388/EWG genügen und außerdem eine Indizwirkung dafür haben, dass die entsprechenden Leistungen tatsächlich der Aus- und Fortbildung dienen und nicht den Charakter einer bloßen Freizeitgestaltung haben (…vgl. BFH, Urt. v 24.01.2008, aaO.) In anderen Entscheidungen hat er ausgeführt, die Bescheinigung nach § 4 Nr. 21 a) bb) UStG genüge für die Qualifikation als Einrichtung i.S. der genannten Richtlinienbestimmung (vgl. BFH, Urt. v. 21.03.2007 - V R 28/04 -, BFHE 217/59, zit. nach juris). - BFH, 18.12.2003 - V R 62/02
Umsatzsteuerpflicht einer Jagdschule
Auszug aus VG Freiburg, 08.07.2008 - 3 K 1719/07
(vgl. zu diesen Punkten BFH, Urt. v.18.12.2003 - V R 62/02 -, BFHE 204/355). - BFH, 19.05.1993 - V R 110/88
Der Widerspruch gegen den gesonderten Steuerausweis in einer Gutschrift wirkt …
Auszug aus VG Freiburg, 08.07.2008 - 3 K 1719/07
Auch wenn die Bindungswirkung der Bescheinigung nach § 4 Nr. 21 a) bb) UStG nach ständiger Rechtsprechung nur im Rahmen der Entscheidungsbefugnis der ausstellenden Behörde der Innenverwaltung (zu deren Umfang näher unten) - hier: des Regierungspräsidiums Freiburg - besteht (vgl. BFH, Urt. v. 19.05.1993 - V R 110/88 -, BFHE 172, 163 und BVerwG, Urt. v. 11.10.2006 - 10 C 4/06 -, NJW 2007, 714, jew. zit. nach juris), so haben die Kläger doch einen Anspruch auf Ausstellung einer Bescheinigung gemäß § 4 Nr. 21 a) bb) UStG, die nur die Regelungen enthält, für die die Innenverwaltung zuständig ist. - BVerwG, 11.10.2006 - 10 C 4.06
Umsatzsteuer; Steuerbefreiung für kulturelle Einrichtungen; Musical-Produktion; …
Auszug aus VG Freiburg, 08.07.2008 - 3 K 1719/07
Auch wenn die Bindungswirkung der Bescheinigung nach § 4 Nr. 21 a) bb) UStG nach ständiger Rechtsprechung nur im Rahmen der Entscheidungsbefugnis der ausstellenden Behörde der Innenverwaltung (zu deren Umfang näher unten) - hier: des Regierungspräsidiums Freiburg - besteht (vgl. BFH, Urt. v. 19.05.1993 - V R 110/88 -, BFHE 172, 163 und BVerwG, Urt. v. 11.10.2006 - 10 C 4/06 -, NJW 2007, 714, jew. zit. nach juris), so haben die Kläger doch einen Anspruch auf Ausstellung einer Bescheinigung gemäß § 4 Nr. 21 a) bb) UStG, die nur die Regelungen enthält, für die die Innenverwaltung zuständig ist. - BVerwG, 05.05.1982 - 7 B 201.81
Anforderungen an die Bezeichnung des Klägers in der verwaltungsgerichtlichen …
- VG Karlsruhe, 26.07.2006 - 9 K 1583/05
Erteilung einer Bescheinigung zur Befreiung von der Umsatzsteuer beim Betreiben …